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Investigations #5 | Unabhängigkeit eines Prüfbeauftragten (Fortsetzung: Urteil BGer.)

blogpost 65 | Mit Urteil vom 6. April 2020 (B-589/2020) wies das Bundesverwaltungsgericht (BVGer.) die Beschwerde einer Bank ab, mit der die Bank Einwände gegen die Unabhängigkeit eines von der FINMA eingesetzten Prüfbeauftragten erhob. Darüber wurde bereits in Folge #3 der Investigations-Serie berichtet (blogpost 59). Die hiergegen erhobene Beschwerde der Bank hat das Bundesgericht („BGer.“) unterdessen ebenfalls abgewiesen (Urteil BGer. 2C_399/2020 vom 28. Dezember 2020). – Der vorliegende Beitrag greift die zwei wesentlichen Urteilselemente auf und kommentiert diese: (1) die Auslegeordnung des BGer. zur Unabhängigkeit von Richter*innen, gerichtlichen Sachverständigen und Untersuchungsbeauftragten im Vergleich zum Prüfbeauftragten; (2) die (Rechts-) Folge in Bezug auf die als Prüfbeauftragte in Frage kommenden (Anwalts-) Kanzleien.

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Bundesgericht äussert sich zur Verzichtsfrage bei Retrozessionen – Kontext und (weiterhin) offene Rechtsfragen

blogpost 61 | Mit Urteil vom 13. Mai 2020 (4A_355/2019) äussert sich das Bundesgericht („BGer“) einmal mehr zu Retrozessionen, diesmal im Kontext mit einem Vorausverzicht, den es als unwirksam qualifiziert. Zur Verzichtsfrage liess sich das BGer in der Vergangenheit bereits mehrfach vernehmen (vgl. insb. „Retro-Leiturteil“ Nr. 2 = BGE 137 III 393). Das jüngste Urteil stellt keine Praxisänderung, namentlich keine -verschärfung dar, sondern stellt klar, dass Bandbreiten in Prozent des verwalteten Vermögens („fortune gérée“) und nicht des investierten Vermögens („volume investi“) anzugeben sind. Blogpost 61 stellt dieses Urteil ausserdem in den Kontext der weiterhin offenen Rechtsfragen rund um Vorausverzichte: (kein) Verzicht ohne Wissen um Anspruch, Angabe von „Eckwerten“ der Vertriebsvereinbarungen mit Dritten, AGB-Kontrolle standardisierter Verzichtsklauseln.

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Negativzins-Update #7 | Leiturteil Bundesgericht: Keine Umkehr der Zinszahlungspflicht bei Krediten mit negativen Basiszinssätzen

blogpost 50 | In einem ersten Negativzins-Leiturteil vom 7. Mai 2019 (4A_596/2018 / BGE 145 III 241) hat das Bundesgericht („BGer.“) eine Umkehr der Zinszahlungspflicht bei Krediten mit negativen Basiszinssätzen (i.c. CHF 6M-LIBOR) zu Recht abgelehnt. Die Frage eines absoluten Margenschutzes (i.S.v. „0% + Marge“) lässt das BGer., mangels Widerklage der beklagten Bank, indes offen. Die Vorinstanz (Cour de Justice Genf) lehnte einen solchen Margenschutz ab und setzte den (Gesamt-) Kreditzins auf 0% fest.

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Handelsaktivität einer Bank ohne Auftrag des Bankkunden ist nicht Vermögensverwaltung, sondern Geschäftsführung ohne Auftrag

blogpost 49 | Mit Urteil vom 25. März 2019 (4A_449/2018) hat das Bundesgericht („BGer.“) die Handelsaktivität einer Bank, die ohne Auftrag des Kunden erfolgte, als Vermögensverwaltung („VV“) qualifiziert. Begründet wurde dies damit, dass die Bank die Anlageentscheide gefällt habe, weshalb weder Execution-Only („EO“) noch Anlageberatung („AB“), sondern VV vorliege. Bei Überschreitung des Auftrags, d.h. Bankgeschäften ausserhalb des Bankvertrags, handelt es sich indes nicht um VV, sondern um Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. Urteil BGer. 4A_262/2008). Entsprechend unterscheiden sich die Haftungsfolgen.

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Bundesgericht: Nichtoffenlegung von Retrozessionen in VV-Mandat ist ungetreue Geschäftsbesorgung

blogpost 41 | Im Urteil vom 14. August 2018 (6B_689/2016) [BGE 144 IV 294] hat das Bundesgericht (BGer.) mit Bezug auf einen Vermögensverwalter, der (u.a.) vereinnahmte Retrozessionen gegenüber den Kunden nicht offenlegte, auf ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) erkannt. Blogpost 41 ordnet dieses Urteil ein. (mit Ergänzungen v. 5.12.18 und 2.5.20)

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Bundesgericht konkretisiert Schadensschätzung und -substantiierung in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 38 | In einem aktuellen Urteil vom 16. April 2018 (4A_586/2017) (zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen [inzwischen publiziert: BGE 144 III 155]) konkretisiert das Bundesgericht (BGer.) die Anforderungen an die richterliche Schätzung sowie klägerische Substantiierung von Anlageschäden. Dem Urteil lag ein (Anlage-)Beratungsverhältnis zugrunde. Da indes das BGer. analog Grundsätze aus dem Vermögensverwaltungsrecht beizieht, ist das Urteil auch für Vermögensverwaltungsfälle einschlägig.

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Bundesgericht: Hypotheken können auch mündlich abgeschlossen werden – Anmerkungen zu Zustandekommen und Form von Hypothekarverträgen

blogpost 31 | Mit Urteil vom 17. Januar 2018 (4A_409/2017) hat das Bundesgericht einen mündlichen Hypothekarvertrag als (form-) gültig zustande gekommen qualifiziert. Dieses Urteil gibt Anlass zu einigen Anmerkungen zum Zustandekommen und zur Form von Hypothekarverträgen. Namentlich wird dargelegt, was Kreditinstitute diesbezüglich beim Abschluss von Hypotheken beachten müssen.

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Zur asketischen Begründungspraxis des Bundesgerichts im Bankprivatrecht

blogpost 27 | Im 2017 hatte das Bundesgericht (BGer.) verschiedene Fälle im Fachgebiet des Bankprivatrechts zu beurteilen. Dabei fällt auf, dass das BGer. bisweilen (fast) keine Rechtsliteratur (mehr) zitiert. Namentlich drei diesjährige Urteile des BGer. geben insoweit Anlass zu Kritik. Problematisch ist eine solch „asketische“ Begründungspraxis v.a. dort, wo komplexe Rechtsfragen zu beurteilen sind, zu denen es zahlreiche Lehrmeinungen gibt. Werden diese entgegen Art. 1 Abs. 3 ZGB weder konsultiert noch in die Urteilsbegründung eingebaut, sei es zustimmend, differenzierend oder ablehnend, gefährdet das die Rechtsprechung. Urteile sind weniger robust, verlieren an Überzeugungskraft, die Rechtsvorhersehbarkeit sinkt. Blogpost 27 legt dar, was das für die betroffenen Parteien (Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren) bedeutet und wie man darauf reagiert.

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Retrozessionen: Verjährung nach 10 (statt 5) Jahren

blogpost 21 | Das Bundesgericht (BGer.) hat einen weiteren Retrozessions-(„Retro“-)Leitentscheid gefällt: Mit Urteil vom 16. Juni 2017 (4A_508/2016; [BGE 143 III 348]) wird die jahrelange, unter Bankrechts-Juristen kontrovers debattierte Verjährungsfrage zugunsten der 10-Jahres-Frist entschieden. Zwar hatte sich das BGer. in diesem jüngsten (französischen) Urteil nicht direkt mit „Bank-Retros“ zu befassen, jedoch sind die Erwägungen zur Verjährungsfrage grundsätzlicher Natur und damit hierauf anwendbar. Blogpost 21 äussert sich dazu und zu weiteren Aspekten, namentlich auch zu solchen, die im Urteil entweder zu kurz gekommen oder unbehandelt geblieben sind.

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Bundesgericht: FINMA-Watchlist darf keine Verdachtsliste sein

blogpost 16 | Gemäss Urteil des Bundesgerichts (BGer.) vom 22. März 2017 (1C_214/2016; zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen [unterdessen publiziert: BGE 143 I 253]) darf die sog. „FINMA-Watchlist“ keine Verdachtsliste sein, sondern muss belastbare („harte“) Fakten enthalten, gegen die eine aufgelistete Person sich mit Rechtsbehelfen zur Wehr hat setzen können. Blogpost 16 ordnet das Urteil ein und zeigt auf, was das für die Watchlist sowie weitere (andere) FINMA-Listen bedeutet.

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