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Corona-Krise #3: Auswirkungen auf Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 62 | Die Corona-Krise verursachte nicht nur eine Delle in Wirtschaft und Industrie. Sie führte auch auf den Finanzmärkten zu erheblichen Verwerfungen. So tauchten die Kurse zahlreicher Anlagen an mehreren Handelstagen im März 2020. Es entstanden erhebliche Verluste in zahlreichen Depots. Besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden kreditfinanzierten Anlagestrategien, bei denen es zu Margin-Calls und Portfolio-Liquidationen kam. Die Verluste auszusitzen, war in diesen Fällen nicht möglich. Hier stellen sich Haftungsfragen, ebenso, wenn ein Finanzhaus sich in einer Pandemie nicht rechtzeitig so organisiert, dass die Betreuung der Depots dauerhaft gewährleistet ist.

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Handelsaktivität einer Bank ohne Auftrag des Bankkunden ist nicht Vermögensverwaltung, sondern Geschäftsführung ohne Auftrag

blogpost 49 | Mit Urteil vom 25. März 2019 (4A_449/2018) hat das Bundesgericht („BGer.“) die Handelsaktivität einer Bank, die ohne Auftrag des Kunden erfolgte, als Vermögensverwaltung („VV“) qualifiziert. Begründet wurde dies damit, dass die Bank die Anlageentscheide gefällt habe, weshalb weder Execution-Only („EO“) noch Anlageberatung („AB“), sondern VV vorliege. Bei Überschreitung des Auftrags, d.h. Bankgeschäften ausserhalb des Bankvertrags, handelt es sich indes nicht um VV, sondern um Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. Urteil BGer. 4A_262/2008). Entsprechend unterscheiden sich die Haftungsfolgen.

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Bundesgericht konkretisiert Schadensschätzung und -substantiierung in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 38 | In einem aktuellen Urteil vom 16. April 2018 (4A_586/2017) (zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen [inzwischen publiziert: BGE 144 III 155]) konkretisiert das Bundesgericht (BGer.) die Anforderungen an die richterliche Schätzung sowie klägerische Substantiierung von Anlageschäden. Dem Urteil lag ein (Anlage-)Beratungsverhältnis zugrunde. Da indes das BGer. analog Grundsätze aus dem Vermögensverwaltungsrecht beizieht, ist das Urteil auch für Vermögensverwaltungsfälle einschlägig.

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Abwälzung von Steuerbussen

blogpost 26 | Ob Steuerbussen abwälzbar sind, und zwar entweder von der Bank auf den Kunden oder vice versa, beschäftigt seit einiger Zeit die Finanzbranche und mit ihr die Anwälte, Behörden und Gerichte. Das gibt Anlass zu einigen aktuellen Gedanken. Namentlich wird aufgezeigt, dass die Bussenabwälzung dem Schweizer Recht nicht unbekannt ist. Ein angemessener Ausgleich hat von daher auch nicht über eine Nichtanwendung des Schadenersatzrechts, sondern über eine Reduktion des finanziellen Nachteils wegen Mit-/ Selbstverschuldens zu erfolgen.

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„Hidden Swap“ #3 | Bankinterne Massnahmen

blogpost 20 | Folge #1 und #2 dieser FinBlog-Serie zu „Hidden Swaps“ von Execution-Only („EO“) zur Anlageberatung („AB“) haben die Rechtslage und (anhand von Case Studies) die Praxisrelevanz dieses Rechtsproblems thematisiert. In dieser Folge #3 werden mögliche bankinterne Massnahmen angeregt, mit denen sich die Risiken von Hidden Swaps reduzieren lassen. Bei einem Fehlen solcher Massnahmen kann sich (auch) die Gewährsfrage stellen.

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„Hidden Swap“ #2 | Case Studies

blogpost 19 | In Folge #1 dieser FinBlog-Serie zum Rechtsphänomen der (sog.) Hidden Swaps von Execution-Only („EO“) zur Anlageberatung („AB“) wurde die Rechtslage in zunächst generell-abstrakter Form dargelegt. Daran anknüpfend zeigt der heutige blogpost 19 (Folge #2) die individuell-konkreten Rechtsprobleme anhand dreier Case Studies auf.

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Der „Hidden Swap“ von Execution-Only zur Anlageberatung #1 | Rechtslage

blogpost 18 | Oftmals „rutschen“ Banken in einer Kundenbeziehung unbeabsichtigt und v.a. unbemerkt in die Anlageberatung. Es findet ein (hier sog.) „Hidden Swap“ von Execution-Only zur Anlageberatung statt. Hohe Haftungsrisiken sind die Folge. Das betrifft Retail-, Regional- und Kantonalbanken ebenso wie Privat-, Handels- und Grossbanken und ist daher für die Bankpraxis von hoher Relevanz. Deshalb startet mit heutigem blogpost 18 eine weitere FinBlog-Serie. Folge #1 leitet ein mit einem Kurzabriss zur Rechtslage.

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Bundesgericht bestätigt Schadenersatz- und Retrozessions-Urteil des Handelsgerichts Zürich

blogpost 11 | Das Bundesgericht (BGer.) hat mit Urteil vom 7. Februar 2017 (4A_436/2016; 4A_466/2016) die Beschwerden beider Verfahrensparteien gegen ein Urteil des Handelsgerichts vom 10. Juni 2016 (vgl. blogpost 1) abgewiesen. Das Urteil ist von besonderer Relevanz, weil es verschiedene zentrale Aspekte des Vermögensverwaltungsrechts behandelt: Anlagestrategie und Vertragsverletzung, Genehmigungsfrage, Schadensberechnung und -bemessung, Selbstverschulden. Anlass zu Kritik geben die Erwägungen des BGer. zur Vorteilsanrechnung.

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Bundesgericht: Willensvollstrecker als Vermögensverwalter | Schadensberechnung und Vorteilsanrechnung

blogpost 6 | Das Bundesgericht (BGer.) hat mit Urteil vom 10. Oktober 2016 (4A_280/2016) die Beschwerde eines Willensvollstreckers abgewiesen. Das Urteil behandelt verschiedene zentrale Rechtsfragen der Vermögensverwaltung, so v.a. die kontroversen Themen Schadensberechnung und Vorteilsanrechnung.

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Obergericht Zürich: Vermögensverwalter verkaufte VV-Mandat als „konservativ“

blogpost 3 | Das Obergericht des Kantons Zürich (OGer. ZH) hat mit Beschluss vom 26. August 2016 (LB160027) die Berufung eines Anlegers in einem Rechtsstreit betreffend Schadenersatz aus Vermögensverwaltung gutgeheissen. Die Vorinstanz (Bezirksgericht Zürich) wies die Klage zu Unrecht ab.

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