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Blockchain-Serie | #7 Blockchain-Firmenkonti: Tücken für Banken

blogpost 47 | Kryptowährungen eignen sich zur Geldwäsche (z.B. Wechsel FIAT-Währung in Kryptowährung und zurück). Gleichzeitig sind die (schweizerischen) AML/KYC-Regeln auch auf „Krypto“-Sachverhalte anwendbar. Da es ausserdem kein (absolutes) Recht auf ein Bankkonto gibt, haben sog. „Blockchain-Firmen“ Mühe, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Mit dem Ziel, dem mindestens teilweise Abhilfe zu schaffen, hat die SBVg im September 2018 einen „Leitfaden“ publiziert. Indessen sind darin die sich an der Schnittstelle Bank/Blockchain stellenden (Rechts-) Fragen nicht hinreichend adressiert. Folge #7 der Blockchain-Serie nimmt sich diesen Tücken aus Bankensicht an.

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FINMA-RS 2018/3 Outsourcing

blogpost 39 | Am 1. April 2018 ist das revidierte FINMA-Rundschreiben („-RS“) 2018/3 „Outsourcing“ in Kraft getreten (mit 5-jähriger Übergangsfrist für bestehende Outsourcing-Verhältnisse). Da sich die Banken wegen des steigenden Kosten- und Regulierungsdrucks je länger desto intensiver auf ihr Kerngeschäft fokussieren, wird Outsourcing immer wichtiger. Entsprechend erhöht sich auch die Aufmerksamkeit des Regulators (FINMA). Bis sich eine verlässliche Praxis ausgebildet hat, dürfte es indes noch eine Weile dauern. Blogpost 39 erläutert derweil einige für die Bankpraxis wesentlichen Aspekte des Rundschreibens.

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