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Negativzins-Update #14: Auswirkungen des LIBOR-Wegfalls auf Zinsswaps

blogpost 67 | Nach aktuellem Stand (30 Aug 21) wird der Referenzzinssatz LIBOR ab 1. Januar 2022 aufhören zu existieren. Das wirft die bankjuristisch aktuell (hoch-) relevante Rechtsfrage auf, wie sich dieser Wegfall auf (noch) laufende Zinsswaps mit LIBOR-Leistungen auf den variablen Armen von Swaps auswirkt, bei denen die Parteien keine (explizite) „Wegfall-Klausel“ vereinbarten. Gerichtsurteile gibt es dazu naturgemäss noch keine. Erste rechtliche Tendenzen lassen sich indes bereits erkennen. Hierzu, namentlich in Bezug auf den in der Praxis verbreiteten „Schweizer Rahmenvertrag für OTC-Derivate“ der Schweizerischen Bankiervereinigung („SBVg“) in der Version 2003 („SMA 2003“), enthält das nachstehende Negativzins-Update #14 einige weiterführende Gedanken. Es droht ein ersatzloser Wegfall des (gesamten) Zinsswaps.

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Negativzins-Update #13: „Nullzinsfloor“ nur bei „separater Vereinbarung“ | Zinsbestätigungen und Zinszahlungen reichen nicht (Urteil OGer ZH)

blogpost 66 | Mit Urteil vom 19. Januar 2021 (LB200029) befasst sich soweit ersichtlich erstmals eine obere kantonale Instanz (das Obergericht des Kantons Zürich; „OGer ZH“) mit der Rechtsfrage, auf welche Weise sich negative Libor-Sätze auf den Zins einer Libor-Hypothek auswirken. Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, ob die beklagte Bank berechtigt sei, den Libor-Satz bei 0% zu „flooren“, entgegen der im Kredit(rahmen)vertrag vereinbarten Berechnungsformel „Basissatz (z.B. Libor) + Marge = Zins“. Das OGer ZH verlangt hierfür eine „separate Vereinbarung“ und erachtet das (Nicht-) Vorliegen einer solchen als streitentscheidend („Die Entscheidung hängt damit davon ab“), wobei „bereits Zweifel genügen“. Als nicht hinreichend erachtet das OGer ZH in nachträgliche, einseitige Kreditbestätigungen eingefügte Nullzinsklauseln und entsprechend von der Bank vorgenommene, überschiessende Zinsabbuchungen. Das vorliegende Update #13 enthält ausserdem weiterführende Inhalte zu Rechtsirrtum, normative Auslegung und Art. 8 UWG (Asymmetrie-Problem bei Zinsfloor ohne Zinscap).

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Negativzins-Update #7 | Leiturteil Bundesgericht: Keine Umkehr der Zinszahlungspflicht bei Krediten mit negativen Basiszinssätzen

blogpost 50 | In einem ersten Negativzins-Leiturteil vom 7. Mai 2019 (4A_596/2018 / BGE 145 III 241) hat das Bundesgericht („BGer.“) eine Umkehr der Zinszahlungspflicht bei Krediten mit negativen Basiszinssätzen (i.c. CHF 6M-LIBOR) zu Recht abgelehnt. Die Frage eines absoluten Margenschutzes (i.S.v. „0% + Marge“) lässt das BGer., mangels Widerklage der beklagten Bank, indes offen. Die Vorinstanz (Cour de Justice Genf) lehnte einen solchen Margenschutz ab und setzte den (Gesamt-) Kreditzins auf 0% fest.

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Negativzins-Update #4 | Negativzins-Rechtslage in CH/DE/AT

blogpost 29 | Heute vor drei Jahren hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) nicht nur den EUR/CHF 1.20-Mindestkurs aufgegeben, sondern auch die Negativzinsen auf -0.75% gesenkt. Seither sind Negativzinsen für Finanzinstitute und Bankkunden Herausforderung und Belastung zugleich. Ein Ende der Negativzins-Politik der SNB ist bis auf weiteres nicht in Sicht. Anlass genug, um eine juristische Zwischenbilanz zu ziehen. Update #4 verschafft (in Form von Checklisten) einen Überblick zur aktuellen Negativzins-Rechtslage in der Schweiz (CH), Deutschland (DE) und Österreich (AT) und bietet damit Orientierung im „Rechts-Dickicht“ von Urteilen, Standpunkten und Meinungen zu zentralen Rechtsfragen rund um Negativzinsen.

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Negativzins-Update #3 | Sind Nullzinsfloor-Klauseln in Kreditverträgen zulässig?

blogpost 25 | Anlass für dieses Negativzins-Update #3 ist die jüngste Rechtsprechung des OGH und der Vorinstanzen (Oberlandesgericht Wien, Handelsgericht Wien), wonach sog. „Nullzinsfloor“ (oder „Margenschutz“) -Klauseln in Kredit-AGB und Formular-Kreditverträgen mit „Verbrauchern“ unzulässig seien. Da auch zahlreiche hiesige Kreditgeber in LIBOR-Hypothekarkreditverträgen solche Nullzinsfloor-Klauseln verwenden, stellt sich die (sehr) praxisrelevante Frage, wie es sich damit nach Schweizer Recht verhält.

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Negativzins-Update #2 | OGH Wien: kein Margenschutz bei negativen Basiszinssätzen in Kreditverträgen

blogpost 17 | Update #2 der FinBlog-Negativzins-Serie thematisiert ein weiteres, aktuelles Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Frage, ob Kreditgeber bei Krediten mit flexiblen, negativ gewordenen Basiszinssätzen diese ohne vorgängige vertragliche Absprache einseitig bei 0% „einfrieren“ und damit mindestens die Kreditmarge vereinnahmen dürfen. Der OGH lehnt einen solchen Margenschutz ab. Das Urteil ist auch für Schweizer Kreditgeber von hoher Relevanz.

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Negativzins-Update #1 | OGH Wien: keine Pflicht der Bank zur Zahlung von Negativzinsen an Kreditnehmer trotz negativem (Gesamt-)Zins

blogpost 14 | Negativzinsen sind gegenwärtig eines der bedeutendsten Probleme in der Bankrechts-Praxis. Grund genug, die mit blogposts 2 und 8 initiierte Diskussion in Form einer FinBlog-Update-Serie zu Negativzinsen weiterzuführen. – Update #1 kommentiert ein aktuelles Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH), gemäss dem das bankseitige Festhalten an einem Gesamtzins von 0% trotz an sich negativem Gesamtzins (Basiszinssatz + Marge < 0%) nicht unzulässig sei. Die Bank muss somit (zu Recht) keine Negativzinsen an ihre Kreditnehmer zahlen. Ob auch die Marge als solche (ohne vorgängige Vereinbarung) geschützt ist, lässt der OGH einstweilen offen. Dieselben Rechtsfragen stellen sich auch in der Schweiz.

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Negativzinsen im Aktiv- und Passivgeschäft von Banken: Rechtsprobleme | Lösungsansätze

blogpost 8 | Negativzinsen sind ein aktuelles wirtschaftliches Problem, das noch länger andauern dürfte. Umso wichtiger ist ein rechtsstrategischer Umgang mit Negativzinsen auf Seiten der Finanzinstitute. Dieser blogpost beruht auf einem Aufsatz des Bloggers zu Negativzinsen. Darin werden (a) die Rechtsprobleme von Negativzinsen und (b) mögliche Lösungsansätze überblicksweise aufgelistet. Ausserdem enthält der blogpost ergänzende Hinweise zur Geldpolitik der SNB sowie zu einer (deutschen) Lehrmeinung zum „Margenschutz“, die für Schweizer Finanzinstitute problematisch ist.

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Handelsgericht Wien: Bankmarge muss von negativem 3M-Euribor-Zinssatz aus berechnet werden | keine Zinssatzuntergrenze bei 0.00001%

blogpost 2 | Das Urteil des Handelsgerichts Wien (HGer. Wien) befasst sich mit Zinssatzuntergrenzen bei negativen (Referenz-) Zinssätzen. Die Urteilsbegründung ist (analog) ebenso nach Schweizer Recht beachtlich und damit auch für Schweizer Finanzinstitute von hoher Relevanz.

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