Retrozessionen: Handelsgericht Zürich bejaht Herausgabepflicht auch bei fehlendem Interessenkonflikt
blogpost 36 | Mit Urteil vom 15. November 2017 (HG 150054) hat das Handelsgericht des Kantons Zürich („HGer. ZH“) eine Klage der BVK auf Herausgabe von Retrozessionen in Höhe von über CHF 12 Mio. (nebst Zinsen) gutgeheissen. Beachtlich ist dabei insbesondere, dass das Gericht eine Herausgabepflicht auch bei fehlendem Interessenkonflikt und damit (obiter dictum) auch bei „Execution-Only“ bejaht. Auch zur Verzichts- und Verjährungsfrage hat sich das HGer. ZH geäussert (kein Verzicht, Verjährung 10 Jahre). Das Urteil ist inzwischen unangefochten in Rechtskraft erwachsen.
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