Handelsgericht Zürich: Nachträgliche Preisanpassungen einer Bank in Devisengeschäften, die kurz nach Aufgabe des SNB-Mindestkurses am 15. Jan. 15 geschlossen wurden, sind unzulässig
blogpost 15 | Das Handelsgericht Zürich (HGer. ZH) hat in einem 21-seitigen Urteil vom 16. Dez. 16 (HG150136) die Klage einer institutionellen Kundin gegen eine Bank gutgeheissen. Dabei ging es um die (Rechts-) Frage, ob die Bank mit Bezug auf Devisengeschäfte, die einige Sekunden nach Aufgabe des Mindestkurses durch die SNB am 15. Jan. 15 (10:30 CET) zustande kamen, zu einer nachträglichen Preisanpassung berechtigt sei oder nicht. Das HGer. ZH verneinte dies. Im vorliegenden blogpost wird, nebst einer Kurzkommentierung des Urteils, auch dargelegt, auf welche (weiteren) Fälle, die mit der SNB-Mindestkursaufgabe am 15. Jan. 15 zusammenhängen, diese Rechtsprechung allenfalls anwendbar ist, auf welche Fälle indes nicht.
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