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Negativzins-Update #10 | „SNB-Escape-Clauses“ in Negativzins-Vereinbarungen

blogpost 53 | Negativzinsen sind gekommen, um (vorerst) zu bleiben. Die Geldpolitik der SNB bleibt expansiv, das Negativzins-Umfeld könnte „noch länger andauern“ (SNB-Mitteilung v. 19. Sept. 19). Im Rahmen von Negativzins-Vereinbarungen zwischen Finanzinstituten und Kunden, mit denen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich einer (Un-) Zulässigkeit von Negativzinsen auf Kontoguthaben ausgeräumt werden sollen (Rückzahlung vergangener, Nichtbelastung künftiger Negativzinsen mittels Freigrenzen), spielt die Frage, wie die Risiken der weiteren Entwicklung des Negativzins-Niveaus unter den Parteien verteilt werden, eine wichtige Rolle. Zur Debatte stehen namentlich Klauseln, mit denen eine Partei sich ein Recht einräumt, bei weiteren Zinssenkungen der SNB von einer Freigrenzen-Zusage ganz oder teilweise Abstand zu nehmen (sog. „SNB-Escape-Clauses“).

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Bankgebühren unter (juristischem) Druck | (zugleich Negativzins-Update #9)

blogpost 52 | Die Margen im Bankgeschäft sind unter Druck. In der Bankpraxis ist daher die (Rechts-) Frage einer (Un-) Zulässigkeit von Bankgebühren zunehmend relevant. Rechtlich problembeladen, wie sich anhand aktueller Rechtsfälle zeigt, sind dabei v.a. die „Guthaben“- oder „Liquiditätshaltegebühren“: Negativzinsen auf Kontoguthaben, die als Reaktion auf die Negativzinsen der SNB, indes nicht durchweg rechtskonform, eingeführt wurden. (Auch) aus diesem Grund wird bisweilen erwogen, nicht erhobene oder zurückbezahlte Negativzinsen mittels Erhöhung anderer Bankgebühren zu kompensieren. Blogpost 52 zeigt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen anhand dieser und weiterer Arten von Bankgebühren auf (vgl. die Schlagwörter oben).

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