Blockchain-Serie | #6 DLT-/Blockchain-Bericht des Bundesrats: minimal-invasiver Eingriff in die Rechtsordnung
blogpost 46 | Mitte Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat den „DLT-/Blockchain-Bericht“. Der Bericht stellt sich klar gegen ein „Blockchain-Gesetz“ und sieht statt dessen minimal-invasive Eingriffe in die bestehende Rechtsordnung vor. Dieser Ansatz ist sachgerecht. Namentlich ist hervorzuheben, dass Kryptowährungen nach richtiger Auffassung nicht mit Sachen gleichzustellen sind. Ausserdem bestehen unter den Teilnehmern einer Blockchain relative Rechte, so dass (auch) von daher kein Anlass für legislatorische Experimente (u.a. im Sachenrecht) besteht. Anpassungsbedarf verortet der Bericht indessen (u.a.) im Wertpapierrecht sowie im Insolvenzrecht, wobei die Differenzierung, in welchen Fällen Kryptowährungen, in Analogie zu (bankrechtlichen) Einlagen vs. Anlagen, ein Aussonderungsprivileg zukommen soll, entscheidend sein wird.
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