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Blockchain-Serie | #6 DLT-/Blockchain-Bericht des Bundesrats: minimal-invasiver Eingriff in die Rechtsordnung

blogpost 46 | Mitte Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat den „DLT-/Blockchain-Bericht“. Der Bericht stellt sich klar gegen ein „Blockchain-Gesetz“ und sieht statt dessen minimal-invasive Eingriffe in die bestehende Rechtsordnung vor. Dieser Ansatz ist sachgerecht. Namentlich ist hervorzuheben, dass Kryptowährungen nach richtiger Auffassung nicht mit Sachen gleichzustellen sind. Ausserdem bestehen unter den Teilnehmern einer Blockchain relative Rechte, so dass (auch) von daher kein Anlass für legislatorische Experimente (u.a. im Sachenrecht) besteht. Anpassungsbedarf verortet der Bericht indessen (u.a.) im Wertpapierrecht sowie im Insolvenzrecht, wobei die Differenzierung, in welchen Fällen Kryptowährungen, in Analogie zu (bankrechtlichen) Einlagen vs. Anlagen, ein Aussonderungsprivileg zukommen soll, entscheidend sein wird.

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Blockchain-Serie #5 | FIDLEG-Serie #2: Sind Blockchain-Dienste Finanzdienstleistungen nach FIDLEG?

blogpost 44 | Die „Token“-Klassifizierung ist gegenwärtig ein vieldiskutierter und umstrittener Aspekt des Blockchain-Rechts (z.B. betr. „Payment Token“, vgl. blogpost 33). Die Rechtsfrage indes, ob Blockchain-Dienste als solche womöglich Finanzdienstleistungen nach FIDLEG darstellen, ist bis anhin noch nicht aufgegriffen worden. Das wird nun nachgeholt. Dabei wird aufgezeigt, dass insbesondere bei Asset Token [allenfalls auch bei Payment Token] für „Blockchain-Betreiber“ (tbd) ein entsprechendes Rechtsrisiko besteht. Das ist nicht nur für diese relevant, sondern auch für Finanzinstitute hinsichtlich deren Kundenbeziehung (Compliance).

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FIDLEG-Serie | #1: Prolog

blogpost 40 | Am 15. Juni 2018 wurde das neue Finanzdienstleistungsgesetz („FIDLEG“) sowie das Finanzinstitutsgesetz („FINIG“) verabschiedet (Referendumsfrist bis 4. Oktober 2018). Mit dem heutigen Prolog (Folge #1) zur neuen „FIDLEG-Serie“ werden einige ausgewählte Aspekte des FIDLEG aufgegriffen: Ausstrahlungswirkung FIDLEG/Zivilrecht (ja) vs. Doppelnorm/Safe Harbor (nein), FIDLEG-Schutznormen (Risiko einer persönlichen Haftung: ja), Anlageberatung vs. Execution-Only, Kundensegmentierung nach FIDLEG/KAG/Zivilrecht, Retrozessionen, Beweislastumkehr (nein), zivilprozessuale Aspekte. – Die FIDLEG-Serie wird diese und weitere Aspekte des FIDLEG (und des FINIG) inskünftig punktuell vertiefen.

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