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Abwälzung von Steuerbussen

blogpost 26 | Ob Steuerbussen abwälzbar sind, und zwar entweder von der Bank auf den Kunden oder vice versa, beschäftigt seit einiger Zeit die Finanzbranche und mit ihr die Anwälte, Behörden und Gerichte. Das gibt Anlass zu einigen aktuellen Gedanken. Namentlich wird aufgezeigt, dass die Bussenabwälzung dem Schweizer Recht nicht unbekannt ist. Ein angemessener Ausgleich hat von daher auch nicht über eine Nichtanwendung des Schadenersatzrechts, sondern über eine Reduktion des finanziellen Nachteils wegen Mit-/ Selbstverschuldens zu erfolgen.

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