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Blockchain-Serie | #2 Use-Cases: Rechtsprobleme und Lösungen

blogpost 33 | Folge #2 der Blockchain-Serie greift anhand von zehn Anwendungsfällen („Use Cases“) verschiedene aktuelle und wichtige Rechtsfragen auf. Namentlich wird mit Bezug auf Use Case 1 (= „Base Case“) festgestellt, dass Kryptowährungen weder Sachen, noch Forderungen oder Rechte sind, was eine hohe Rechtsunsicherheit zulasten der „Inhaber“ von Kryptowährungen mit sich bringt (keine Herausgabe oder Aussonderung im Konkurs, kein rechtssicherer Transfer möglich, etc.). Ausserdem werden (u.a.) thematisiert: Smart Codes („SC“) als digitale („Escrow“)-Container im Rohstoff- und Güterhandel, Zutritts- und Legitimationssysteme, blockchain-basierte Anwendungen im Bank- und Finanzbereich, sowie die (Un-) Zulässigkeit von digitalem Zentralbankengeld („E-Franken“).

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(Keine) neue „FinTech“-Vorlage – Warum „FinTech“ nicht gleich „FinTech“ ist

blogpost 23 | Am 1. August 2017 sind im Wesentlichen zwei Anpassungen der Bankenverordnung („BankV“) in Kraft getreten: Erstens eine Verlängerung der Haltefrist von unverzinsten Habensaldi von 7 auf 60 Tage. Zweitens eine Freistellung von der (Bank-) Bewilligungspflicht (u.a.) bei Entgegennahme von Publikumseinlagen bis CHF 1 Mio., flankiert durch eine Informationspflicht und ein Zins-/Anlageverbot. – Entgegen der verbreiteten Terminologie handelt es sich bei diesem regulatorischen Paket jedoch gerade nicht um eine „FinTech“-Vorlage. Blogpost 23 legt dar, was diese Vorlage (de-) reguliert, was hingegen nicht.

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