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Corona-Krise #3: Auswirkungen auf Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 62 | Die Corona-Krise verursachte nicht nur eine Delle in Wirtschaft und Industrie. Sie führte auch auf den Finanzmärkten zu erheblichen Verwerfungen. So tauchten die Kurse zahlreicher Anlagen an mehreren Handelstagen im März 2020. Es entstanden erhebliche Verluste in zahlreichen Depots. Besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden kreditfinanzierten Anlagestrategien, bei denen es zu Margin-Calls und Portfolio-Liquidationen kam. Die Verluste auszusitzen, war in diesen Fällen nicht möglich. Hier stellen sich Haftungsfragen, ebenso, wenn ein Finanzhaus sich in einer Pandemie nicht rechtzeitig so organisiert, dass die Betreuung der Depots dauerhaft gewährleistet ist.

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Bundesgericht äussert sich zur Verzichtsfrage bei Retrozessionen – Kontext und (weiterhin) offene Rechtsfragen

blogpost 61 | Mit Urteil vom 13. Mai 2020 (4A_355/2019) äussert sich das Bundesgericht („BGer“) einmal mehr zu Retrozessionen, diesmal im Kontext mit einem Vorausverzicht, den es als unwirksam qualifiziert. Zur Verzichtsfrage liess sich das BGer in der Vergangenheit bereits mehrfach vernehmen (vgl. insb. „Retro-Leiturteil“ Nr. 2 = BGE 137 III 393). Das jüngste Urteil stellt keine Praxisänderung, namentlich keine -verschärfung dar, sondern stellt klar, dass Bandbreiten in Prozent des verwalteten Vermögens („fortune gérée“) und nicht des investierten Vermögens („volume investi“) anzugeben sind. Blogpost 61 stellt dieses Urteil ausserdem in den Kontext der weiterhin offenen Rechtsfragen rund um Vorausverzichte: (kein) Verzicht ohne Wissen um Anspruch, Angabe von „Eckwerten“ der Vertriebsvereinbarungen mit Dritten, AGB-Kontrolle standardisierter Verzichtsklauseln.

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FIDLEG-Serie | #1: Prolog

blogpost 40 | Am 15. Juni 2018 wurde das neue Finanzdienstleistungsgesetz („FIDLEG“) sowie das Finanzinstitutsgesetz („FINIG“) verabschiedet (Referendumsfrist bis 4. Oktober 2018). Mit dem heutigen Prolog (Folge #1) zur neuen „FIDLEG-Serie“ werden einige ausgewählte Aspekte des FIDLEG aufgegriffen: Ausstrahlungswirkung FIDLEG/Zivilrecht (ja) vs. Doppelnorm/Safe Harbor (nein), FIDLEG-Schutznormen (Risiko einer persönlichen Haftung: ja), Anlageberatung vs. Execution-Only, Kundensegmentierung nach FIDLEG/KAG/Zivilrecht, Retrozessionen, Beweislastumkehr (nein), zivilprozessuale Aspekte. – Die FIDLEG-Serie wird diese und weitere Aspekte des FIDLEG (und des FINIG) inskünftig punktuell vertiefen.

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Bundesgericht konkretisiert Schadensschätzung und -substantiierung in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 38 | In einem aktuellen Urteil vom 16. April 2018 (4A_586/2017) (zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen [inzwischen publiziert: BGE 144 III 155]) konkretisiert das Bundesgericht (BGer.) die Anforderungen an die richterliche Schätzung sowie klägerische Substantiierung von Anlageschäden. Dem Urteil lag ein (Anlage-)Beratungsverhältnis zugrunde. Da indes das BGer. analog Grundsätze aus dem Vermögensverwaltungsrecht beizieht, ist das Urteil auch für Vermögensverwaltungsfälle einschlägig.

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„Hidden Swap“ #3 | Bankinterne Massnahmen

blogpost 20 | Folge #1 und #2 dieser FinBlog-Serie zu „Hidden Swaps“ von Execution-Only („EO“) zur Anlageberatung („AB“) haben die Rechtslage und (anhand von Case Studies) die Praxisrelevanz dieses Rechtsproblems thematisiert. In dieser Folge #3 werden mögliche bankinterne Massnahmen angeregt, mit denen sich die Risiken von Hidden Swaps reduzieren lassen. Bei einem Fehlen solcher Massnahmen kann sich (auch) die Gewährsfrage stellen.

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„Hidden Swap“ #2 | Case Studies

blogpost 19 | In Folge #1 dieser FinBlog-Serie zum Rechtsphänomen der (sog.) Hidden Swaps von Execution-Only („EO“) zur Anlageberatung („AB“) wurde die Rechtslage in zunächst generell-abstrakter Form dargelegt. Daran anknüpfend zeigt der heutige blogpost 19 (Folge #2) die individuell-konkreten Rechtsprobleme anhand dreier Case Studies auf.

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Der „Hidden Swap“ von Execution-Only zur Anlageberatung #1 | Rechtslage

blogpost 18 | Oftmals „rutschen“ Banken in einer Kundenbeziehung unbeabsichtigt und v.a. unbemerkt in die Anlageberatung. Es findet ein (hier sog.) „Hidden Swap“ von Execution-Only zur Anlageberatung statt. Hohe Haftungsrisiken sind die Folge. Das betrifft Retail-, Regional- und Kantonalbanken ebenso wie Privat-, Handels- und Grossbanken und ist daher für die Bankpraxis von hoher Relevanz. Deshalb startet mit heutigem blogpost 18 eine weitere FinBlog-Serie. Folge #1 leitet ein mit einem Kurzabriss zur Rechtslage.

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