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Zur asketischen Begründungspraxis des Bundesgerichts im Bankprivatrecht

blogpost 27 | Im 2017 hatte das Bundesgericht (BGer.) verschiedene Fälle im Fachgebiet des Bankprivatrechts zu beurteilen. Dabei fällt auf, dass das BGer. bisweilen (fast) keine Rechtsliteratur (mehr) zitiert. Namentlich drei diesjährige Urteile des BGer. geben insoweit Anlass zu Kritik. Problematisch ist eine solch „asketische“ Begründungspraxis v.a. dort, wo komplexe Rechtsfragen zu beurteilen sind, zu denen es zahlreiche Lehrmeinungen gibt. Werden diese entgegen Art. 1 Abs. 3 ZGB weder konsultiert noch in die Urteilsbegründung eingebaut, sei es zustimmend, differenzierend oder ablehnend, gefährdet das die Rechtsprechung. Urteile sind weniger robust, verlieren an Überzeugungskraft, die Rechtsvorhersehbarkeit sinkt. Blogpost 27 legt dar, was das für die betroffenen Parteien (Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren) bedeutet und wie man darauf reagiert.

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Abwälzung von Steuerbussen

blogpost 26 | Ob Steuerbussen abwälzbar sind, und zwar entweder von der Bank auf den Kunden oder vice versa, beschäftigt seit einiger Zeit die Finanzbranche und mit ihr die Anwälte, Behörden und Gerichte. Das gibt Anlass zu einigen aktuellen Gedanken. Namentlich wird aufgezeigt, dass die Bussenabwälzung dem Schweizer Recht nicht unbekannt ist. Ein angemessener Ausgleich hat von daher auch nicht über eine Nichtanwendung des Schadenersatzrechts, sondern über eine Reduktion des finanziellen Nachteils wegen Mit-/ Selbstverschuldens zu erfolgen.

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Negativzins-Update #3 | Sind Nullzinsfloor-Klauseln in Kreditverträgen zulässig?

blogpost 25 | Anlass für dieses Negativzins-Update #3 ist die jüngste Rechtsprechung des OGH und der Vorinstanzen (Oberlandesgericht Wien, Handelsgericht Wien), wonach sog. „Nullzinsfloor“ (oder „Margenschutz“) -Klauseln in Kredit-AGB und Formular-Kreditverträgen mit „Verbrauchern“ unzulässig seien. Da auch zahlreiche hiesige Kreditgeber in LIBOR-Hypothekarkreditverträgen solche Nullzinsfloor-Klauseln verwenden, stellt sich die (sehr) praxisrelevante Frage, wie es sich damit nach Schweizer Recht verhält.

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Jus-Studium: Ein Plädoyer für mehr Praxisnähe

blogpost 24 | Die Praxisnähe des Jus-Studiums an den Universitäten ist ein Thema, das immer wieder von Neuem und auch kontrovers diskutiert wird. Das ist sinnvoll und wichtig. Denn nur ein (auch selbst-) kritisches Hinterfragen der Art und Weise der Vermittlung von juristischem Know-How kann zu einer optimalen Ausgestaltung des Jus-Studiums führen; auch, um die Studierenden noch besser auf die Herausforderungen in der Rechtspraxis (More-for-Less, Expert-Know-How, LegalTech, etc.) vorzubereiten. Blogpost 24 analysiert die universitäre Praxisnähe anhand verschiedener, kritischer Aspekte und zeigt Verbesserungspotential auf. [mit Ergänzung v. 3. Aug. 2020 zu den Rsp.-Änderungen des BGer.]

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(Keine) neue „FinTech“-Vorlage – Warum „FinTech“ nicht gleich „FinTech“ ist

blogpost 23 | Am 1. August 2017 sind im Wesentlichen zwei Anpassungen der Bankenverordnung („BankV“) in Kraft getreten: Erstens eine Verlängerung der Haltefrist von unverzinsten Habensaldi von 7 auf 60 Tage. Zweitens eine Freistellung von der (Bank-) Bewilligungspflicht (u.a.) bei Entgegennahme von Publikumseinlagen bis CHF 1 Mio., flankiert durch eine Informationspflicht und ein Zins-/Anlageverbot. – Entgegen der verbreiteten Terminologie handelt es sich bei diesem regulatorischen Paket jedoch gerade nicht um eine „FinTech“-Vorlage. Blogpost 23 legt dar, was diese Vorlage (de-) reguliert, was hingegen nicht.

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Zur Praxis des Bankenombudsman 2016

blogpost 22 | Ende Juni 2017 hat der Bankenombudsman seinen Jahresbericht 2016 veröffentlicht. (Auch) aufgrund der hohen Fallzahlen (2‘068 abgeschlossene Fälle im 2016) ist diese Institution ein wesentlicher Faktor in der hiesigen Bankrechtspraxis. Grund genug, (auch) die Praxis des Ombudsman unter die Lupe zu nehmen. Blogpost 22 thematisiert einige ausgewählte Fälle und stellt sie in den zugehörigen Rechtskontext.

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Retrozessionen: Verjährung nach 10 (statt 5) Jahren

blogpost 21 | Das Bundesgericht (BGer.) hat einen weiteren Retrozessions-(„Retro“-)Leitentscheid gefällt: Mit Urteil vom 16. Juni 2017 (4A_508/2016; [BGE 143 III 348]) wird die jahrelange, unter Bankrechts-Juristen kontrovers debattierte Verjährungsfrage zugunsten der 10-Jahres-Frist entschieden. Zwar hatte sich das BGer. in diesem jüngsten (französischen) Urteil nicht direkt mit „Bank-Retros“ zu befassen, jedoch sind die Erwägungen zur Verjährungsfrage grundsätzlicher Natur und damit hierauf anwendbar. Blogpost 21 äussert sich dazu und zu weiteren Aspekten, namentlich auch zu solchen, die im Urteil entweder zu kurz gekommen oder unbehandelt geblieben sind.

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„Hidden Swap“ #3 | Bankinterne Massnahmen

blogpost 20 | Folge #1 und #2 dieser FinBlog-Serie zu „Hidden Swaps“ von Execution-Only („EO“) zur Anlageberatung („AB“) haben die Rechtslage und (anhand von Case Studies) die Praxisrelevanz dieses Rechtsproblems thematisiert. In dieser Folge #3 werden mögliche bankinterne Massnahmen angeregt, mit denen sich die Risiken von Hidden Swaps reduzieren lassen. Bei einem Fehlen solcher Massnahmen kann sich (auch) die Gewährsfrage stellen.

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„Hidden Swap“ #2 | Case Studies

blogpost 19 | In Folge #1 dieser FinBlog-Serie zum Rechtsphänomen der (sog.) Hidden Swaps von Execution-Only („EO“) zur Anlageberatung („AB“) wurde die Rechtslage in zunächst generell-abstrakter Form dargelegt. Daran anknüpfend zeigt der heutige blogpost 19 (Folge #2) die individuell-konkreten Rechtsprobleme anhand dreier Case Studies auf.

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Der „Hidden Swap“ von Execution-Only zur Anlageberatung #1 | Rechtslage

blogpost 18 | Oftmals „rutschen“ Banken in einer Kundenbeziehung unbeabsichtigt und v.a. unbemerkt in die Anlageberatung. Es findet ein (hier sog.) „Hidden Swap“ von Execution-Only zur Anlageberatung statt. Hohe Haftungsrisiken sind die Folge. Das betrifft Retail-, Regional- und Kantonalbanken ebenso wie Privat-, Handels- und Grossbanken und ist daher für die Bankpraxis von hoher Relevanz. Deshalb startet mit heutigem blogpost 18 eine weitere FinBlog-Serie. Folge #1 leitet ein mit einem Kurzabriss zur Rechtslage.

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