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Blockchain-Serie | #7 Blockchain-Firmenkonti: Tücken für Banken

blogpost 47 | Kryptowährungen eignen sich zur Geldwäsche (z.B. Wechsel FIAT-Währung in Kryptowährung und zurück). Gleichzeitig sind die (schweizerischen) AML/KYC-Regeln auch auf „Krypto“-Sachverhalte anwendbar. Da es ausserdem kein (absolutes) Recht auf ein Bankkonto gibt, haben sog. „Blockchain-Firmen“ Mühe, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Mit dem Ziel, dem mindestens teilweise Abhilfe zu schaffen, hat die SBVg im September 2018 einen „Leitfaden“ publiziert. Indessen sind darin die sich an der Schnittstelle Bank/Blockchain stellenden (Rechts-) Fragen nicht hinreichend adressiert. Folge #7 der Blockchain-Serie nimmt sich diesen Tücken aus Bankensicht an.

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Blockchain-Serie | #6 DLT-/Blockchain-Bericht des Bundesrats: minimal-invasiver Eingriff in die Rechtsordnung

blogpost 46 | Mitte Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat den „DLT-/Blockchain-Bericht“. Der Bericht stellt sich klar gegen ein „Blockchain-Gesetz“ und sieht statt dessen minimal-invasive Eingriffe in die bestehende Rechtsordnung vor. Dieser Ansatz ist sachgerecht. Namentlich ist hervorzuheben, dass Kryptowährungen nach richtiger Auffassung nicht mit Sachen gleichzustellen sind. Ausserdem bestehen unter den Teilnehmern einer Blockchain relative Rechte, so dass (auch) von daher kein Anlass für legislatorische Experimente (u.a. im Sachenrecht) besteht. Anpassungsbedarf verortet der Bericht indessen (u.a.) im Wertpapierrecht sowie im Insolvenzrecht, wobei die Differenzierung, in welchen Fällen Kryptowährungen, in Analogie zu (bankrechtlichen) Einlagen vs. Anlagen, ein Aussonderungsprivileg zukommen soll, entscheidend sein wird.

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Negativzins-Update #6 | Bezirksgericht Zürich: Bank muss Negativzinsen aus Festhypothek-Vorfälligkeitsentschädigung rückerstatten

blogpost 45 | Erstmals hat ein hiesiges Gericht ein Urteil veröffentlicht zur Frage, ob bei einer vorzeitigen Auflösung einer Festhypothek in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung („VFE“) auch negative Wiederanlagesätze (Negativzinsen) einbezogen werden dürfen. In Auslegung der VFE-Klausel und unter Berücksichtigung der Umstände bei Vertragsschluss sprach das Bezirksgericht Zürich mit Urteil vom 28. September 2018 (FV180107) der Bank die Berechtigung dazu ab. Abgesehen davon handelt es sich dabei (soweit ersichtlich) um eines der ersten Negativzins-Urteile überhaupt in der Schweiz. Die Bank hat das Urteil nicht weitergezogen. Die Begründung des Gerichts entspricht der Rechtslage. Einige Finanzinstitute haben das mit Anpassung ihrer VFE-Klauseln bereits antizipiert.

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Blockchain-Serie #5 | FIDLEG-Serie #2: Sind Blockchain-Dienste Finanzdienstleistungen nach FIDLEG?

blogpost 44 | Die „Token“-Klassifizierung ist gegenwärtig ein vieldiskutierter und umstrittener Aspekt des Blockchain-Rechts (z.B. betr. „Payment Token“, vgl. blogpost 33). Die Rechtsfrage indes, ob Blockchain-Dienste als solche womöglich Finanzdienstleistungen nach FIDLEG darstellen, ist bis anhin noch nicht aufgegriffen worden. Das wird nun nachgeholt. Dabei wird aufgezeigt, dass insbesondere bei Asset Token [allenfalls auch bei Payment Token] für „Blockchain-Betreiber“ (tbd) ein entsprechendes Rechtsrisiko besteht. Das ist nicht nur für diese relevant, sondern auch für Finanzinstitute hinsichtlich deren Kundenbeziehung (Compliance).

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Beweis und Haftung im Online-/Mobile-Banking

blogpost 43 | Das Online-/Mobile-Banking ist praktisch, effizient und aus dem modernen Bankgeschäft nicht mehr wegzudenken. Dieser Fortschritt wird jedoch „erkauft“ durch höhere Anwendungs-, Sicherheits- und damit Haftungsrisiken. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der sog. „Anscheinsbeweis“ der Bank. Blogpost 43 zeigt den Anwendungsbereich und zugleich die Grenzen des Anscheinsbeweises im schweizerischen Bankrecht auf (unter Mitberücksichtigung der PSD 2).

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Zur (Un-)Abhängigkeit und Funktion des Bankenombudsman

blogpost 42 | Ende Juni 2018 hat der Bankenombudsman seinen Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Blogpost 42 nimmt dies sowie eine separate Publikation des Ombudsman zu Retrozessionen zum Anlass, um einige Fragen aufzugreifen, die sowohl die Bankbranche als auch die Bankkunden beschäftigen: Was ist die Funktion des Bankenombudsman, ist er „blosser“ Mediator oder auch „Rechtsfinder“? Und ist der Ombudsman tatsächlich unabhängig von der Branche, die ihn finanziert, oder sollte das jetzige (Bezahl-) System überdacht werden?

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Bundesgericht: Nichtoffenlegung von Retrozessionen in VV-Mandat ist ungetreue Geschäftsbesorgung

blogpost 41 | Im Urteil vom 14. August 2018 (6B_689/2016) [BGE 144 IV 294] hat das Bundesgericht (BGer.) mit Bezug auf einen Vermögensverwalter, der (u.a.) vereinnahmte Retrozessionen gegenüber den Kunden nicht offenlegte, auf ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) erkannt. Blogpost 41 ordnet dieses Urteil ein. (mit Ergänzungen v. 5.12.18 und 2.5.20)

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FIDLEG-Serie | #1: Prolog

blogpost 40 | Am 15. Juni 2018 wurde das neue Finanzdienstleistungsgesetz („FIDLEG“) sowie das Finanzinstitutsgesetz („FINIG“) verabschiedet (Referendumsfrist bis 4. Oktober 2018). Mit dem heutigen Prolog (Folge #1) zur neuen „FIDLEG-Serie“ werden einige ausgewählte Aspekte des FIDLEG aufgegriffen: Ausstrahlungswirkung FIDLEG/Zivilrecht (ja) vs. Doppelnorm/Safe Harbor (nein), FIDLEG-Schutznormen (Risiko einer persönlichen Haftung: ja), Anlageberatung vs. Execution-Only, Kundensegmentierung nach FIDLEG/KAG/Zivilrecht, Retrozessionen, Beweislastumkehr (nein), zivilprozessuale Aspekte. – Die FIDLEG-Serie wird diese und weitere Aspekte des FIDLEG (und des FINIG) inskünftig punktuell vertiefen.

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FINMA-RS 2018/3 Outsourcing

blogpost 39 | Am 1. April 2018 ist das revidierte FINMA-Rundschreiben („-RS“) 2018/3 „Outsourcing“ in Kraft getreten (mit 5-jähriger Übergangsfrist für bestehende Outsourcing-Verhältnisse). Da sich die Banken wegen des steigenden Kosten- und Regulierungsdrucks je länger desto intensiver auf ihr Kerngeschäft fokussieren, wird Outsourcing immer wichtiger. Entsprechend erhöht sich auch die Aufmerksamkeit des Regulators (FINMA). Bis sich eine verlässliche Praxis ausgebildet hat, dürfte es indes noch eine Weile dauern. Blogpost 39 erläutert derweil einige für die Bankpraxis wesentlichen Aspekte des Rundschreibens.

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Bundesgericht konkretisiert Schadensschätzung und -substantiierung in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 38 | In einem aktuellen Urteil vom 16. April 2018 (4A_586/2017) (zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen [inzwischen publiziert: BGE 144 III 155]) konkretisiert das Bundesgericht (BGer.) die Anforderungen an die richterliche Schätzung sowie klägerische Substantiierung von Anlageschäden. Dem Urteil lag ein (Anlage-)Beratungsverhältnis zugrunde. Da indes das BGer. analog Grundsätze aus dem Vermögensverwaltungsrecht beizieht, ist das Urteil auch für Vermögensverwaltungsfälle einschlägig.

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