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Negativzins-Update #14: Auswirkungen des LIBOR-Wegfalls auf Zinsswaps

blogpost 67 | Nach aktuellem Stand (30 Aug 21) wird der Referenzzinssatz LIBOR ab 1. Januar 2022 aufhören zu existieren. Das wirft die bankjuristisch aktuell (hoch-) relevante Rechtsfrage auf, wie sich dieser Wegfall auf (noch) laufende Zinsswaps mit LIBOR-Leistungen auf den variablen Armen von Swaps auswirkt, bei denen die Parteien keine (explizite) „Wegfall-Klausel“ vereinbarten. Gerichtsurteile gibt es dazu naturgemäss noch keine. Erste rechtliche Tendenzen lassen sich indes bereits erkennen. Hierzu, namentlich in Bezug auf den in der Praxis verbreiteten „Schweizer Rahmenvertrag für OTC-Derivate“ der Schweizerischen Bankiervereinigung („SBVg“) in der Version 2003 („SMA 2003“), enthält das nachstehende Negativzins-Update #14 einige weiterführende Gedanken. Es droht ein ersatzloser Wegfall des (gesamten) Zinsswaps.

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Investigations #4 | Ausgewählte (Rechts-) Risiken in internen Untersuchungen

Blogpost 64 | In Folge #4 der Investigations-Serie wird auf einige spezifische, mit internen Untersuchungen einher gehende (Rechts-) Risiken eingegangen. Namentlich können sich diese anhand der Spannungsfelder (a) arbeitsrechtliche Fürsorge- vs. Treuepflichten bei Mitarbeiterbefragungen, (b) Entsiegelungen vs. Anwaltsgeheimnis, sowie (c) Editionspflichten vs. strafprozessualer Grundsatz des „nemo tenetur“ manifestieren.

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Negativzins-Update #12: Rechtsfragen im Kreditgeschäft

blogpost 63 | Nachdem die SNB im Januar 2015 das Zinsniveau auf -0.75% senkte, befassten sich in der Folge diverse Publikationen namentlich für das Kredit- und das Einlagengeschäft mit verschiedenen Rechtsfragen rund um Negativzinsen. Im Anschluss an jene „erste Welle“ wurde hierzulande indessen jahrelang, mit Ausnahme der Negativzins-Updates #1-11 auf dieser Plattform, praktisch nichts publiziert. Erst unlängst ist eine „zweite Welle“ an Meinungsbeiträgen zu Negativzinsen im Kreditgeschäft zu verorten, ausgelöst durch Urteile des Bundesgerichts (blogpost 50) und verschiedener Zürcher Instanzen (blogposts 55, 45). Der vorliegende Beitrag setzt sich damit auseinander und weist auf einige weitere, praxisrelevante Negativzins-Aspekte hin. [Mit Ergänzungen vom 30 Apr 21]

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Corona-Krise #3: Auswirkungen auf Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 62 | Die Corona-Krise verursachte nicht nur eine Delle in Wirtschaft und Industrie. Sie führte auch auf den Finanzmärkten zu erheblichen Verwerfungen. So tauchten die Kurse zahlreicher Anlagen an mehreren Handelstagen im März 2020. Es entstanden erhebliche Verluste in zahlreichen Depots. Besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden kreditfinanzierten Anlagestrategien, bei denen es zu Margin-Calls und Portfolio-Liquidationen kam. Die Verluste auszusitzen, war in diesen Fällen nicht möglich. Hier stellen sich Haftungsfragen, ebenso, wenn ein Finanzhaus sich in einer Pandemie nicht rechtzeitig so organisiert, dass die Betreuung der Depots dauerhaft gewährleistet ist.

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Investigations #3 | Unabhängigkeit eines Prüfbeauftragten

blogpost 59 | Nachdem die FINMA mit sofortiger Wirkung per 31. Januar 2020 einen Prüfbeauftragten eingesetzt hatte, erhob das hiervon betroffene Finanzinstitut Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Mit Urteil vom 6. April 2020 (B-589/2020) wies das Gericht die vorgetragenen Einwände gegen den Prüfbeauftragten (und damit die Beschwerde) vollumfänglich ab: keine „einseitige Fokussierung auf die Vertretung von Klienten gegen Banken“, keine „feindselige Haltung“ des Prüfbeauftragten, kein Interessenkonflikt; keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einer US-Kanzlei; keine Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung von Geschäftsgeheimnissen; keine ungenügenden personellen Ressourcen. – Hieraus wird der Aspekt der (Un-) Abhängigkeit eines Prüfbeauftragten aufgegriffen und mit ergänzenden Anmerkungen kommentiert.

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Corona-Krise: Auswirkungen auf die Bank- und Finanzrechtspraxis #1 | Handelt es sich um ein „unvorhersehbares“ Ereignis u/o „höhere Gewalt“?

Blogpost 58 | Folge #1 der neuen FinBlog-Serie zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bank- und Finanzrechtspraxis behandelt die praxisrelevante (Rechts-) Frage, ob die Corona-Pandemie und ihre (bisherigen) Folgen (aus Schweizer Optik) tatsächlich „unvorhersehbar“ waren u/o als „höhere Gewalt“ qualifizieren. Der Befund ist nicht eindeutig. Das ist wichtig deshalb, weil (auch) im Bank-, Finanz- und Versicherungsbereich in zahlreichen Verträgen Klauseln enthalten sind, die entsprechende Leistungs- u/o Haftungsausschlüsse bei „unvorhersehbaren“ Ereignissen, „force majeure“ o.ä. vorsehen. Ausserdem beruht auch das Korrektiv der „clausula rebus sic stantibus“ (Anpassung des Vertrags an veränderte Umstände) auf „Unvorhersehbarkeit“. Anders, als allenthalben angenommen wird, ist die Rechtslage jedoch alles andere als klar.

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Investigations #2 | Prolog

blogpost 57 | Verstösse inner- und ausserhalb von (Finanz-) Unternehmen geben in den letzten Jahren immer häufiger Anlass zu internen oder externen Untersuchungen. Bei diesen Untersuchungen geht es darum, Fehlhandlungen, Rechtsverletzungen, Verluste/Schäden beim Finanzinstitut selbst und/oder bei dessen Kunden zu untersuchen, namentlich die hierfür (womöglich) verantwortlichen internen (eigene Mitarbeiter) oder externen Personen (Drittdienstleister) zu eruieren, zu befragen u/o rechtlich zu verfolgen. Allenfalls sind auch Meldungen an zuständige Behörden ab- sowie Rechtsansprüche durchzusetzen, Vermögenswerte zu sichern, etc. Dabei sind Spezialitäten und Unterschiede in der Planung und Vorgehensweise zu beachten. Folge #2 der FinBlog-Investigations-Serie nimmt sich dem (nach der Vorab-Veröffentlichung einer aus aktuellem Anlass vorgezogenen Folge #1 / blogpost 54) in Form eines „Prologs“ an, inkl. Definition, Abgrenzung zwischen internen und externen Untersuchungen, sowie einer Checkliste zu den Phasen einer Untersuchung.

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Investigations-Serie #1 | Investigation Governance

blogpost 54 | Interne Untersuchungen („Investigations“) sind von hoher Praxisrelevanz. Das hat kürzlich etwa wieder die Untersuchung im Vorfall „Credit Suisse [CS]-Thiam-Khan“ gezeigt. Aus diesem aktuellen Anlass startet die neue FinBlog-Serie „Investigations“ nicht, wie ursprünglich geplant, mit einem „Prolog“ zum Thema interne und externe Untersuchungen (hierzu dann Folge #2), sondern mit einem Kurzbeitrag zur „Investigation Governance“. Untersucht wird unter diesem Titel, unter Bezugnahme auf und Auseinandersetzung mit der Konstellation in der internen Untersuchung „CS-Thiam-Khan“, welche Anforderungen an die Unabhängigkeit einer mandatierten Anwaltskanzlei, Prüfgesellschaft oder dergleichen zu stellen sind [mit Ergänzungen vom 19.12.2019].

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Bankgebühren unter (juristischem) Druck | (zugleich Negativzins-Update #9)

blogpost 52 | Die Margen im Bankgeschäft sind unter Druck. In der Bankpraxis ist daher die (Rechts-) Frage einer (Un-) Zulässigkeit von Bankgebühren zunehmend relevant. Rechtlich problembeladen, wie sich anhand aktueller Rechtsfälle zeigt, sind dabei v.a. die „Guthaben“- oder „Liquiditätshaltegebühren“: Negativzinsen auf Kontoguthaben, die als Reaktion auf die Negativzinsen der SNB, indes nicht durchweg rechtskonform, eingeführt wurden. (Auch) aus diesem Grund wird bisweilen erwogen, nicht erhobene oder zurückbezahlte Negativzinsen mittels Erhöhung anderer Bankgebühren zu kompensieren. Blogpost 52 zeigt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen anhand dieser und weiterer Arten von Bankgebühren auf (vgl. die Schlagwörter oben).

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Negativzins-Update #8 | Wann darf die SNB die Negativzinsen an-/aufheben?

blogpost 51 | Negativzinsen gibt es in der Schweiz seit viereinhalb Jahren. Der Druck auf die Schweizerische Nationalbank („SNB“), die Negativzinsen aufzuheben, nimmt zu. Doch das ist nicht so einfach. Auch und gerade juristisch ist die SNB nicht frei. Vielmehr ist sie von Gesetzes wegen der Preisstabilität verpflichtet und muss dabei die konjunkturelle Entwicklung berücksichtigen. Die Negativzins-Politik der SNB hat sich danach auszurichten. Das gilt gerade auch bei einer allfälligen weiteren Zinssenkung durch die Europäische Zentralbank („EZB“). [inkl. Ergänzungen vom 21.9.2019]

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