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blogpost 17 | Update #2 der FinBlog-Negativzins-Serie thematisiert ein weiteres, aktuelles Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Frage, ob Kreditgeber bei Krediten mit flexiblen, negativ gewordenen Basiszinssätzen diese ohne vorgängige vertragliche Absprache einseitig bei 0% „einfrieren“ und damit mindestens die Kreditmarge vereinnahmen dürfen. Der OGH lehnt einen solchen Margenschutz ab. Das Urteil ist auch für Schweizer Kreditgeber von hoher Relevanz.
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