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blogpost 67 | Nach aktuellem Stand (30 Aug 21) wird der Referenzzinssatz LIBOR ab 1. Januar 2022 aufhören zu existieren. Das wirft die bankjuristisch aktuell (hoch-) relevante Rechtsfrage auf, wie sich dieser Wegfall auf (noch) laufende Zinsswaps mit LIBOR-Leistungen auf den variablen Armen von Swaps auswirkt, bei denen die Parteien keine (explizite) „Wegfall-Klausel“ vereinbarten. Gerichtsurteile gibt es dazu naturgemäss noch keine. Erste rechtliche Tendenzen lassen sich indes bereits erkennen. Hierzu, namentlich in Bezug auf den in der Praxis verbreiteten „Schweizer Rahmenvertrag für OTC-Derivate“ der Schweizerischen Bankiervereinigung („SBVg“) in der Version 2003 („SMA 2003“), enthält das nachstehende Negativzins-Update #14 einige weiterführende Gedanken. Es droht ein ersatzloser Wegfall des (gesamten) Zinsswaps.
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