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Blogpost 58 | Folge #1 der neuen FinBlog-Serie zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bank- und Finanzrechtspraxis behandelt die praxisrelevante (Rechts-) Frage, ob die Corona-Pandemie und ihre (bisherigen) Folgen (aus Schweizer Optik) tatsächlich „unvorhersehbar“ waren u/o als „höhere Gewalt“ qualifizieren. Der Befund ist nicht eindeutig. Das ist wichtig deshalb, weil (auch) im Bank-, Finanz- und Versicherungsbereich in zahlreichen Verträgen Klauseln enthalten sind, die entsprechende Leistungs- u/o Haftungsausschlüsse bei „unvorhersehbaren“ Ereignissen, „force majeure“ o.ä. vorsehen. Ausserdem beruht auch das Korrektiv der „clausula rebus sic stantibus“ (Anpassung des Vertrags an veränderte Umstände) auf „Unvorhersehbarkeit“. Anders, als allenthalben angenommen wird, ist die Rechtslage jedoch alles andere als klar.
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