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blogpost 3 | Das Obergericht des Kantons Zürich (OGer. ZH) hat mit Beschluss vom 26. August 2016 (LB160027) die Berufung eines Anlegers in einem Rechtsstreit betreffend Schadenersatz aus Vermögensverwaltung gutgeheissen. Die Vorinstanz (Bezirksgericht Zürich) wies die Klage zu Unrecht ab.
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