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blogpost 41 | Im Urteil vom 14. August 2018 (6B_689/2016) [BGE 144 IV 294] hat das Bundesgericht (BGer.) mit Bezug auf einen Vermögensverwalter, der (u.a.) vereinnahmte Retrozessionen gegenüber den Kunden nicht offenlegte, auf ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) erkannt. Blogpost 41 ordnet dieses Urteil ein. (mit Ergänzungen v. 5.12.18 und 2.5.20)
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