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blogpost 31 | Mit Urteil vom 17. Januar 2018 (4A_409/2017) hat das Bundesgericht einen mündlichen Hypothekarvertrag als (form-) gültig zustande gekommen qualifiziert. Dieses Urteil gibt Anlass zu einigen Anmerkungen zum Zustandekommen und zur Form von Hypothekarverträgen. Namentlich wird dargelegt, was Kreditinstitute diesbezüglich beim Abschluss von Hypotheken beachten müssen.
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