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blogpost 25 | Anlass für dieses Negativzins-Update #3 ist die jüngste Rechtsprechung des OGH und der Vorinstanzen (Oberlandesgericht Wien, Handelsgericht Wien), wonach sog. „Nullzinsfloor“ (oder „Margenschutz“) -Klauseln in Kredit-AGB und Formular-Kreditverträgen mit „Verbrauchern“ unzulässig seien. Da auch zahlreiche hiesige Kreditgeber in LIBOR-Hypothekarkreditverträgen solche Nullzinsfloor-Klauseln verwenden, stellt sich die (sehr) praxisrelevante Frage, wie es sich damit nach Schweizer Recht verhält.
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