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blogpost 14 | Negativzinsen sind gegenwärtig eines der bedeutendsten Probleme in der Bankrechts-Praxis. Grund genug, die mit blogposts 2 und 8 initiierte Diskussion in Form einer FinBlog-Update-Serie zu Negativzinsen weiterzuführen. – Update #1 kommentiert ein aktuelles Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH), gemäss dem das bankseitige Festhalten an einem Gesamtzins von 0% trotz an sich negativem Gesamtzins (Basiszinssatz + Marge < 0%) nicht unzulässig sei. Die Bank muss somit (zu Recht) keine Negativzinsen an ihre Kreditnehmer zahlen. Ob auch die Marge als solche (ohne vorgängige Vereinbarung) geschützt ist, lässt der OGH einstweilen offen. Dieselben Rechtsfragen stellen sich auch in der Schweiz.
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