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blogpost 13 | „Alternative Facts“ von Donald J. Trump und seiner Administration sind in dieser Ausprägung ein neues Phänomen. Jedoch kommen alternative Fakten nicht nur in den USA vor, sondern auch in der Schweiz, und zwar – kontraintuitiv – an einem Ort, an dem man sie nicht unbedingt erwarten würde: vor Gericht. Sowohl in Rechtsschriften von Parteien als auch in Gerichtsurteilen ist bisweilen ein postfaktischer Umgang mit Tatsachen zu verorten. Dieser blogpost nimmt sich dem an und plädiert für ein konsequentes Vorgehen gegen alternative Fakten vor Gericht.
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