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blogpost 11 | Das Bundesgericht (BGer.) hat mit Urteil vom 7. Februar 2017 (4A_436/2016; 4A_466/2016) die Beschwerden beider Verfahrensparteien gegen ein Urteil des Handelsgerichts vom 10. Juni 2016 (vgl. blogpost 1) abgewiesen. Das Urteil ist von besonderer Relevanz, weil es verschiedene zentrale Aspekte des Vermögensverwaltungsrechts behandelt: Anlagestrategie und Vertragsverletzung, Genehmigungsfrage, Schadensberechnung und -bemessung, Selbstverschulden. Anlass zu Kritik geben die Erwägungen des BGer. zur Vorteilsanrechnung.
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